Staaten vereinen sich in High Court-Angebot, um Elektroauto-Steuer von Bundesregierung abzufangen – Bericht

Der größte Verfassungskampf seit 25 Jahren spielt sich bald vor dem High Court ab. entsprechend Der Sydney Morning Herald – und es hat alles damit zu tun, welche Regierungen Steuern von Elektroautobesitzern erheben.

Der Fall spricht sich gegen Victoria und seine Straßenbenutzungsgebühr aus, die Ende 2021 von zwei Elektroautobesitzern durchgesetzt wurde und nun von der Bundesregierung unterstützt wird.

Der Rest der australischen Bundesstaaten und Territorien – offenbar bestrebt, die Einnahmequelle für Elektroautos abzufangen, bevor sie die Bundesregierung erreicht – steht hinter Victoria.



Victoria hat am 1. Juli 2021 die entfernungsabhängige Gebühr für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge (ZLEV) eingeführt und erhebt eine Gebühr von 2,6 Cent für jeden mit einem Elektro- oder Wasserstoffauto gefahrenen Kilometer und 2,1 Cent pro Kilometer für Plug-in-Hybride.

Die viktorianische Regierung sagte, die Abgabe solle die Kraftstoffverbrauchsteuer ersetzen – eine Steuer von 44,2 Cent pro Liter, die von der Bundesregierung erhoben und dann nach eigenem Ermessen an die Bundesstaaten verteilt wird – weil Elektrofahrzeuge durch Umgehung dieser Abgabe tatsächlich eine kostenlose Fahrt erhielten Einnahmequelle.

Mit der Möglichkeit, entweder mit Batterie- oder Benzinantrieb zu fahren, zahlen viktorianische Besitzer von Plug-in-Hybriden beide Steuern.



Zur Unterstützung der Klage reichte das Commonwealth eine Eingabe ein, in der argumentiert wurde, die ZLEV-Gebühr sei eine Steuer auf Waren – etwas, das nur die Bundesregierung erheben könne.

MEHR: Die Bundesregierung focht Victorias EV-Steuer vor dem High Court an

Generalstaatsanwälte aller anderen australischen Bundesstaaten und Territorien haben ebenfalls in den Fall eingegriffen und Eingaben zur Unterstützung von Victorias Verteidigung eingereicht – mit der Begründung, die ZLEV-Gebühr sei eine Verbrauchssteuer.



Die Australian Trucking Association hat die Kläger unterstützt, um die finanzielle Belastung von Kurieren und Speditionen zu verringern.

Der Fall wird im Februar 2023 vor dem High Court verhandelt.